Der Finanzausschuss der französischen Nationalversammlung hat drei Krypto-Steuernovellen gebilligt und dann den gesamten Einnahmeteil des Haushalts 2027 mit 31 zu 3 Stimmen abgelehnt, sodass die Beschlüsse vorerst wirkungslos sind.
Drei Änderungen, dann ein Nein zum Einnahmeteil
In der Woche zum 8. Oktober nahm der Ausschuss einen Antrag von Abgeordnetem Nicolas Sansu (GDR-Fraktion, 16 Mitunterzeichner) an, der Umtausch von Kryptowährungen in MiCA-regulierte Stablecoins ab dem 1. Januar 2027 wie einen steuerpflichtigen Verkauf behandeln würde. Ein zweiter Antrag dehnt die französische Exit-Steuer auf Krypto-Bestände von Haushalten ab 800.000 Euro aus, ein dritter von Daniel Labaronne erlaubt den Verlustvortrag aus Krypto-Geschäften über zehn Jahre. Alle drei Änderungen sind im offiziellen Antragsverzeichnis der Nationalversammlung dokumentiert.
Auf die Gesetzeslage ändert das bislang nichts: Am 9. Oktober lehnte der Ausschuss den Einnahmeteil des Haushalts mit 31 zu 3 Stimmen ab. Damit fielen die Krypto-Änderungen aus dem Plenumstext, die Regierungsvorlage bildet die Grundlage der Aussprache. Die Befürworter müssten die Anträge für die Plenumsdebatte neu einbringen, die am 13. Oktober beginnt.
Was die Stablecoin-Steuer bedeuten würde
Der Sansu-Antrag zielt auf eine Lücke: Bislang löst der Umtausch von Bitcoin in einen Stablecoin in Frankreich keine Steuer aus, weil der Staat erst kassiert, wenn Gewinne in reguläres Geld verkauft oder ausgegeben werden. Der Antragsstext spricht von einem „Loch in der Gesetzgebung“. Erfasst wären die E-Geld-Token der MiCA-Verordnung, also die meisten an eine Währung gebundenen Stablecoins; eine eigene Steuerrate nennt der Antrag nicht, es greift die Flat Tax von 31,4 Prozent. Gewinne würden mit den Anschaffungskosten berechnet, bei mehreren Käufen desselben Tokens nach dem gewichteten Durchschnitt.
Die Exit-Steuer folgt den Regeln, die für Aktien bereits gelten: Sie greift bei Steuerpflichtigen, die in mindestens sechs der letzten zehn Jahre in Frankreich steuerlich ansässig waren, und beim Wegzug müssen alle Bestände erklärt werden, auch Selbstverwahrung und Auslandsbestände. Umtausch zwischen Kryptowährungen ohne Cash-Anteil würde nicht als Verkauf gelten.
Paris, Athen und DAC8 ziehen an einem Strang
Die französischen Anträge passen in eine europaweite Bewegung: Griechenlands Finanzministerium hat in derselben Woche einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Krypto-Gewinne von Privatpersonen mit 10 Prozent besteuern und jährliche Gewinne bis 500 Euro freistellen würde, wobei Krypto-zu-Krypto-Tausch unversteuert bliebe. Seit dem 1. Januar 2026 gilt zudem DAC8: Krypto-Dienstleister müssen Identitäten und Transaktionen an die nationalen Steuerbehörden melden, die ersten Datenaustausche zu 2026 sind für September 2027 terminiert.
Ob der Stablecoin-Umtausch ab dem 1. Januar 2027 tatsächlich steuerpflichtig wird, hängt vom restlichen Gesetzgebungsverfahren ab. Eine formelle Abstimmung im Plenum ist, das ist bislang nur aus einem Bericht bekannt, für den 20. Oktober angesetzt.
Zuletzt aktualisiert am 12. Oktober 2026
