Ende der Bitcoin-Haltefrist rückt näher: Kabinettstermin steht!
Die geplante Reform der Krypto-Besteuerung in Deutschland geht in die nächste Runde. Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf inzwischen offiziell an Verbände und Interessenvertretungen verschickt. Stellungnahmen sollen bereits bis zum 6. Oktober eingehen, für den 14. Oktober 2026 ist anschließend die Befassung des Bundeskabinetts vorgesehen.
Damit wird der Zeitplan für die geplante Abschaffung der einjährigen Haltefrist bei neu angeschafften Bitcoin und anderen sogenannten Tauschkryptowerten deutlich konkreter. Inhaltlich gibt es gegenüber der zuvor bekannt gewordenen Fassung allerdings kaum Änderungen.
BMF setzt Verbänden kurze Frist
Mit dem Schreiben vom heutigen 30. September (liegt Blocktrainer.de vor) hat das Bundesfinanzministerium den Entwurf eines „Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen“ an Verbände und Interessenvertretungen versandt.
Das Ministerium begründet die Reform weiterhin damit, dass sich Kryptowerte als mögliche Kapitalanlage etabliert hätten und ihre bisherige steuerliche Behandlung über private Veräußerungsgeschäfte dieser Entwicklung aus Sicht des BMF nicht mehr gerecht werde.
Künftig sollen entsprechende Einkünfte deshalb grundsätzlich den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG zugeordnet werden.
Viel Zeit für Rückmeldungen bleibt den Verbänden dabei allerdings nicht. Stellungnahmen sollen bereits bis zum 6. Oktober beim Ministerium eingehen. Nur acht Tage später, am 14. Oktober, ist die sogenannte Kabinettbefassung vorgesehen.
Das bedeutet allerdings noch nicht, dass die Reform an diesem Tag endgültig beschlossen wird.
Was bedeutet „Kabinettbefassung“?
Bei einer Kabinettbefassung beschäftigt sich das Bundeskabinett, also Bundeskanzler und Bundesminister, offiziell mit einem Gesetzentwurf.
Das Kabinett kann dem Entwurf zustimmen, Änderungen vornehmen oder die Entscheidung zunächst vertagen. Stimmt das Kabinett dem Entwurf zu, wird daraus ein Gesetzentwurf der Bundesregierung. Anschließend geht das Vorhaben in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.
Der 14. Oktober ist damit ein wichtiger Termin, aber noch nicht das Ende des Verfahrens. Änderungen wären sowohl im Kabinett als auch später im Bundestag grundsätzlich weiterhin möglich.
Kaum Änderungen zur früheren Fassung
Wir haben die nun verschickte Version mit der zuvor geleakten Fassung des Referentenentwurfs verglichen. Bei den für Anleger entscheidenden Punkten hat sich tatsächlich kaum etwas verändert.
Der Kern bleibt derselbe. Bitcoin und andere sogenannte Tauschkryptowerte sollen künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG zugeordnet werden. Für neu angeschaffte Bestände soll die bisherige einjährige Haltefrist entfallen, sodass Gewinne künftig unabhängig von der Haltedauer besteuert würden.
Die neue Regelung soll nach aktuellem Entwurf für Kryptowerte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft oder zugegangen sind. Für bestehende Bestände ist dagegen weiterhin ein Bestandsschutz vorgesehen. Wer seine Bitcoin noch unter der alten Rechtslage erworben hat, soll grundsätzlich auch nach Inkrafttreten der Reform weiterhin von der bisherigen Ein-Jahres-Frist profitieren können.
Ebenfalls unverändert ist der geplante Kapitragsteuerabzug ab dem 1. Januar 2028. Entsprechende Anbieter sollen die Steuer dann grundsätzlich direkt bei der Transaktion berücksichtigen.
Neu beziehungsweise eigentlich nur etwas ausführlicher ausgearbeitet wurden vor allem die finanziellen Auswirkungen der Reform. Das BMF rechnet langfristig mit Steuermehreinnahmen von lediglich rund 350 Millionen Euro pro Jahr. Über diese Berechnungen zu den geplanten Einnahmen hatten wir bereits ausführlich berichtet, schließlich liegen diese Zahlen fernab der Milliarden-Prognosen von Bitcoin-Gegnern wie z.B. Prof. Co-Pierre Georg von der Frankfurt School.
Kosten für Bürger und Unternehmen weiterhin offen
Genau an dieser Stelle setzt auch noch weitere Kritik an dem Entwurf an. Während das Bundesfinanzministerium inzwischen ziemlich genau vorrechnet, wie viel zusätzliches Geld die Reform in die Staatskasse bringen soll, sind andere wichtige Zahlen noch immer offen.
Beim Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung steht im aktuellen Entwurf weiterhin lediglich „folgt“ und die weiteren Kosten sind noch nicht beziffert.
Der frühere FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler kritisiert auch genau diesen Punkt bei 𝕏.
Die Kosten für Bürger und Wirtschaft stehen weiter auf „folgt“. Für so wenig Geld wird der Standort Deutschland für Bitcoin beschädigt und Vertrauen zerstört.
Frank Schäffler, FDP
Damit spricht Schäffler eben jenen wichtigen Punkt an, der auffällt. Auf der Einnahmenseite liegen inzwischen detaillierte Berechnungen vor. Wie hoch der zusätzliche Aufwand für Anleger, Unternehmen, Börsen und letztlich auch die Finanzverwaltung tatsächlich ausfallen wird, lässt sich aus dem aktuellen Entwurf dagegen noch gar nicht ablesen.
Das BMF hat den Referentenentwurf zur Krypto-Besteuerung an die Verbände verschickt. Das Kabinett soll ihn am 14. Oktober beschließen. Stellungnahmen sind nur bis zum 6. Oktober möglich, also sechs Tage.
— Frank Schäffler (@f_schaeffler) September 30, 2026
Was drinsteht:⁰– Die Haltefrist fällt für alle Bitcoin, die ab dem 1.1.2027…
Die Vermutung, dass der zusätzliche Aufwand, respektive die Kosten, die Einnahmen sogar übersteigen könnten, ist schließlich nicht ganz von der Hand zu weisen.
Was passiert, wenn der ursprüngliche Kaufpreis nicht bekannt ist?
Besonders heikel wird es übrigens für Anleger, die ihre Bitcoin selbst verwahren und später auf eine Börse schicken. Die Börse kennt dann unter Umständen weder den ursprünglichen Kaufpreis noch den Zeitpunkt, zu dem die Bitcoin gekauft wurden.
Der Entwurf sieht zwar vor, dass der Anbieter grundsätzlich die Angaben des Steuerpflichtigen übernehmen kann. Wenn das aber nicht möglich ist oder die Angaben nicht anerkannt werden, kann es ziemlich unangenehm werden. Dann soll zunächst davon ausgegangen werden, dass die Bitcoin erst nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft wurden.
Für den Steuerabzug sollen anschließend pauschal 50 Prozent des Verkaufserlöses als Grundlage genommen werden.
Das kann in der Praxis schnell zu ziemlich schrägen Ergebnissen führen. Wer seine Bitcoin zum Beispiel schon vor Jahren günstig gekauft und lange selbst verwahrt hat, könnte beim Verkauf zunächst so behandelt werden, als wären die tatsächlichen Anschaffungskosten nicht bekannt. Der Steuerabzug würde dann auf einer pauschalen Annahme beruhen, die mit dem tatsächlichen Gewinn erst einmal nur wenig zu tun haben muss. Wir bei Blocktrainer.de sind der Meinung, dass das eine ziemliche Sauerei und fernab der in diesem Zusammenhang oftmals erwähnten „Fairness“ ist.
Wichtig ist allerdings, dass das nicht automatisch bedeutet, dass am Ende wirklich die Hälfte des gesamten Verkaufserlöses versteuert werden muss. Es geht zunächst um den Steuerabzug durch den Anbieter.
Trotzdem zeigt die Regelung ziemlich deutlich, dass eine saubere Dokumentation der eigenen Transaktionen (z.B. mit Hilfe durch Tools wie CoinTracking) künftig noch wichtiger werden dürfte. Gerade wer seine Bitcoin selbst verwahrt, sollte Kaufzeitpunkt und Anschaffungskosten möglichst lückenlos nachweisen können.
Jetzt beginnt die nächste entscheidende Phase
Wie gesagt: Neu ist eigentlich weniger der Inhalt des Steuerplans als vielmehr der konkrete politische Zeitplan.
Bis zum 6. Oktober können Verbände noch Stellung zum Referentenentwurf nehmen. Bereits am 14. Oktober soll sich anschließend das Bundeskabinett damit befassen.
Sollte das Kabinett dem Vorhaben zustimmen, wäre damit allerdings noch keine neue Bitcoin-Steuer in Kraft. Danach folgt das parlamentarische Verfahren, in dem Bundestag und gegebenenfalls Bundesrat über den Entwurf beraten.
Trotzdem kommt die geplante Reform damit einen wichtigen Schritt weiter. Während über die Details in den kommenden Wochen und Monaten noch gestritten und verhandelt werden kann, bleibt die Richtung des aktuellen Entwurfs klar.
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