Details zur neuen Krypto-Steuer: Mit diesen Einnahmen rechnet die Bundesregierung!
Der geplante Umbau der Krypto-Besteuerung in Deutschland wird konkreter. Blocktrainer.de liegt der aktuelle Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vor, der erstmals detailliert zeigt, wie die neue Besteuerung von Bitcoin und anderen Kryptowerten ausgestaltet werden soll.
Neben dem geplanten Ende der einjährigen Haltefrist für neu erworbene Bestände enthält der Entwurf auch konkrete Angaben zu Bestandsschutz, Steuerabzug und den erwarteten Mehreinnahmen. Und gerade bei Letzteren zeigt sich, dass die Bundesregierung selbst mit deutlich geringeren Beträgen als jenen Milliardenwerten rechnet, die in der politischen Debatte zuletzt immer wieder genannt wurden.
2027 zunächst keine zusätzlichen Einnahmen
Besonders interessant ist ein Blick auf die erwarteten finanziellen Auswirkungen des geplanten Gesetzes. Für das Jahr 2027 weist der Referentenentwurf zunächst überhaupt keine zusätzlichen Steuereinnahmen aus.
Erst ab 2028 sollen durch die Reform insgesamt 160 Millionen Euro zusätzlich in den öffentlichen Kassen landen. 2029 sollen es dann schon 305 Millionen Euro sein, 2030 rund 325 Millionen und 2031 schließlich 350 Millionen Euro.
Davon entfallen im Jahr 2028 laut Entwurf 75 Millionen Euro auf den Bund. Bis 2031 soll der Bundesanteil auf 160 Millionen Euro steigen. Der übrige Teil des Steueraufkommens entfällt auf Länder und Kommunen.
| 2027 | 0 Mio. € | 0 Mio. € |
| 2028 | 160 Mio. € | 75 Mio. € |
| 2029 | 305 Mio. € | 140 Mio. € |
| 2030 | 325 Mio. € | 145 Mio. € |
| 2031 | 350 Mio. € | 160 Mio. € |
Die ausbleibenden Mehreinnahmen im Jahr 2027 sind insbesondere vor dem Hintergrund der bisherigen Kommunikation interessant.
Bereits im Frühjahr hatte die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Bundeshaushalt zusätzliche Einnahmen durch die „Bekämpfung von Finanz- und Steuerkriminalität sowie die Einführung einer Krypto-Besteuerung“ eingeplant.
Ende April war in diesem Zusammenhang sogar noch von zwei Milliarden Euro die Rede. Im späteren Haushaltsentwurf wurde dieser Betrag auf eine Milliarde Euro reduziert. Wie groß der Anteil der geplanten Krypto-Besteuerung daran konkret sein sollte, blieb allerdings offen.
Da die Bundesregierung also bereits für 2027 mit entsprechenden Mehreinnahmen rechnete, lag bislang durchaus die Annahme nahe, dass die neue Krypto-Steuer möglicherweise ohne umfassende Übergangsregelung eingeführt werden könnte. Denkbar wäre beispielsweise gewesen, dass auch noch im Jahr 2026 erworbene Bitcoin ab 2027 von der neuen Regelung betroffen sind.
Das sieht der nun vorliegende Referentenentwurf jedoch nicht vor.
Bestandsschutz für bereits gekaufte Bitcoin
Die neue Besteuerung soll ausdrücklich nur für Kryptowerte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft oder zugeflossen sind.
Die materiellen Änderungen sollen zwar bereits ab dem 1. Januar 2027 gelten, Altbestände bleiben aber im bisherigen Steuerregime.
Heißt konkret: Wer Bitcoin noch bis einschließlich 31. Dezember 2026 erwirbt, könnte diese nach aktuellem Stand weiterhin nach Ablauf der bisherigen einjährigen Haltefrist steuerfrei verkaufen.
Für ab 2027 neu erworbene Bitcoin soll diese Möglichkeit dann dagegen entfallen. Gewinne aus deren Veräußerung sollen künftig unabhängig von der Haltedauer als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt werden. Der Entwurf spricht nun ausdrücklich von einer sogenannten fristenunabhängigen Besteuerung.
Der automatische Steuerabzug durch entsprechende Kryptodienstleister soll wiederum erst ab dem 1. Januar 2028 greifen. Den Anbietern soll damit eine Übergangsfrist zur technischen Umsetzung eingeräumt werden.
Dass das Finanzministerium für 2027 nun keinerlei Mehreinnahmen ausweist, passt damit ziemlich zum geplanten Bestandsschutz.
Nur 160 Millionen statt 11 Milliarden
Spannend wird die neue Schätzung auch vor allem im Vergleich zu den Zahlen, die zuvor in der öffentlichen Debatte kursierten.
Insbesondere der ehemalige Grünenpolitiker und heutige Hochschulprofessor Dr. Co-Pierre Georg von der
Blocktrainer.de hatte diese Rechnung bereits damals ausführlich kritisiert. Unter anderem basierte sie auf einer vergleichsweise kleinen Datengrundlage und mehreren Annahmen, die sich nur schwer auf die Gesamtheit der deutschen Krypto-Anleger übertragen lassen.
Die nun vorliegenden Zahlen des Bundesfinanzministeriums liegen davon jedenfalls meilenweit entfernt. Die rund 110 Millionen Euro, die wir bei Blocktrainer.de auf Grundlage von Realdaten aus Österreich errechneten, liegen somit deutlich näher an den nun präsentierten Zahlen des BMF.
Für 2028 erwartet die Bundesregierung nämlich gerade einmal 160 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen. Das entspricht somit nur rund 1,4 Prozent der von Co-Pierre Georg genannten 11,4 Milliarden Euro.
Und selbst im Jahr 2031, wenn die Reform laut Ministerium bereits 350 Millionen Euro jährlich einbringen soll, wären das lediglich gut drei Prozent dieser Milliarden-Schätzung.
Mit anderen Worten, scheint nicht einmal die Bundesregierung selbst ansatzweise mit den Einnahmen zu kalkulieren, die zuvor teilweise als Argument für die Abschaffung der Haltefrist herangezogen wurden.
Und selbst die 160 Millionen könnten teilweise verpuffen
Der Entwurf bezieht sich im Übrigen nämlich auch ausdrücklich auf die jeweiligen sogenannten Verlustverrechnungsbeschränkungen.
Das bedeutet vereinfacht gesagt, dass Verluste aus Krypto-Geschäften nicht beliebig mit anderen Einkünften verrechnet werden können.
Bei Altbeständen, die weiterhin unter § 23 EStG fallen, bleiben Verluste grundsätzlich im Bereich der privaten Veräußerungsgeschäfte. Ein Verlust aus einem steuerpflichtigen Bitcoin-Verkauf kann also beispielsweise nicht einfach mit dem Arbeitslohn verrechnet werden.
Für neue Bestände ab 2027 sollen dagegen die Regeln für Kapitalvermögen gelten. Auch dort können Verluste nicht ohne Weiteres mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Sie bleiben grundsätzlich innerhalb des Bereichs der Kapitaleinkünfte.
Gerade dieser Punkt dürfte in der Praxis noch eine größere Rolle spielen. Denn da neu angeschaffte „Tauschkryptowerte“ künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG zugeordnet werden sollen, spricht nach der derzeitigen Systematik einiges dafür, dass Verluste aus neu angeschafften Kryptowerten grundsätzlich auch mit Gewinnen aus Aktienverkäufen oder anderen positiven Kapitaleinkünften verrechnet werden könnten.
Das ist für die tatsächliche fiskalische Wirkung der Reform dann durchaus relevant.
Denn die vom Finanzministerium erwarteten 160 Millionen Euro Mehreinnahmen entstehen ja schließlich nicht in einem luftleeren Raum. Wenn Anleger auf der einen Seite steuerpflichtige Gewinne mit Aktien erzielen, auf der anderen Seite aber Verluste mit Bitcoin oder anderen Kryptowerten realisieren, könnten diese Krypto-Verluste künftig die steuerpflichtigen Kapitalgewinne reduzieren und einen Teil der geplanten zusätzlichen Einnahmen an anderer Stelle wieder auffressen.
Gerade das aktuelle Marktumfeld der letzten Monate zeigt anschaulich, warum das eine wichtige Rolle spielen könnte. Während Bitcoin und viele andere Kryptowährungen in diesem Jahr einen tiefen Bärenmarkt durchlaufen haben, konnten insbesondere zahlreiche Technologie- und KI-Aktien stark zulegen.
Unter der geplanten neuen Systematik hätte ein Anleger also beispielsweise hohe Gewinne aus Tech-Aktien realisieren und diese gleichzeitig mit Verlusten aus Bitcoin oder anderen Kryptowerten verrechnen können.
Die zusätzliche Steuer auf Krypto-Gewinne könnte dem Staat damit an anderer Stelle teilweise wieder verloren gehen.
Im Extremfall könnte der Fiskus also zwar durch die Abschaffung der Haltefrist zusätzliche Einnahmen erzielen, gleichzeitig aber weniger Steuern auf Aktiengewinne einnehmen. Wie groß dieser Effekt tatsächlich wäre, lässt sich ohne konkrete Daten nicht seriös beziffern. Klar ist aber, dass die vom Finanzministerium erwarteten 160 Millionen Euro nicht automatisch mit 160 Millionen Euro zusätzlichem Netto-Steueraufkommen gleichzusetzen sind.
Gerade vor diesem Hintergrund wirken die zuvor genannten Milliardenbeträge noch Co-Pierre Georg noch deutlich fragwürdiger.
Noch ist nichts beschlossen
Die neue Einnahmeschätzung dürfte der bisherigen Debatte damit zumindest dahingehend ein Stück weit den Wind aus den Segeln nehmen.
Noch ist allerdings nichts beschlossen. Der vorliegende Referentenentwurf befindet sich weiterhin in einem frühen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens. Bis zur endgültigen Verabschiedung können sich daher sowohl die konkrete Ausgestaltung als auch die erwarteten finanziellen Auswirkungen noch ändern.
Gerade deshalb wird es wichtig sein, auch weiterhin Druck auf die politischen Entscheidungsträger auszuüben (z.B: durch Unterzeichnung der Petition zum Erhalt der Haltefrist) und deutlich zu machen, welche Folgen die Abschaffung der Haltefrist für langfristig orientierte Bitcoin-Anleger hätte.
Denn aus einem Referentenentwurf wird nicht automatisch ein Gesetz. Und solange das Verfahren läuft, besteht auch weiterhin die Möglichkeit, Änderungen anzustoßen oder die geplante Neuregelung sogar gänzlich zu verhindern.
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