Besra Gold erklärt, dass das am 14. Juli von Aktionären gestellte Gesuch zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung ungültig ist.
Reuters2026/08/04 11:36- Besra Gold wies ein angebliches Aktionärsersuchen vom 14. Juli 2026 gemäß Abschnitt 143 des CBCA als ungültig zurück.
- Eine außerordentliche Hauptversammlung der Aktionäre wird als Reaktion auf die Mitteilung nicht einberufen.
- Die Antwort folgt auf frühere Offenlegungen zu einer Reihe angeblicher Mitteilungen nach Abschnitt 143, einschließlich eines Updates vom 16. Juli 2026.
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