Die US-SEC veröffentlicht Leitlinien zur Verwahrung von Krypto-Assets durch Broker und zum Betrieb von Krypto-ATS.
Odaily berichtet, dass die US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) diese Woche über ihre Abteilung für Handel und Märkte eine neue Mitarbeitererklärung veröffentlicht hat, die operative Leitlinien für regulierte Broker-Dealer zur Verwahrung von Kunden-Krypto-Assets bietet. Gleichzeitig wurde ein FAQ-Dokument zu Krypto-Alternativhandelssystemen (ATS) veröffentlicht.
Bezüglich der Verwahrung weist die SEC darauf hin, dass die Aufsichtsbehörde keine Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen wird, solange Broker-Dealer die in der Erklärung dargelegten informellen Standards einhalten, einschließlich der sicheren Aufbewahrung der privaten Schlüssel der Kunden und der vorherigen Berücksichtigung von Blockchain-Ausfällen, 51%-Angriffen, Hard Forks oder Airdrops. Diese Leitlinien gelten für Krypto-Wertpapiere, einschließlich tokenisierter Aktien und Schuldtitel, wobei die entsprechenden Definitionen noch weiter geklärt werden müssen.
Darüber hinaus hat die SEC regulatorische Schwerpunkte für Handels- und Abwicklungsaktivitäten von Krypto-ATS hervorgehoben. Hester Peirce, Leiterin der SEC-Krypto-Arbeitsgruppe und Kommissarin, erklärte, dass Handelsplattformen und Marktteilnehmer unter klaren Marktstrukturregeln operieren müssen, um ein faires und geordnetes Marktumfeld zu fördern, ohne unnötige Belastungen zu schaffen. (CoinDesk)
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