US-SEC-Kommissarin: Tokenisierte Wertpapiere bleiben im Kern Wertpapiere, Emittenten müssen die Offenlegungspflichten des Wertpapierrechts einhalten
Odaily Planet Daily News — Hester Peirce, eine Kommissarin der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC, erklärte heute in einem Beitrag, dass tokenisierte Wertpapiere ihrer Natur nach weiterhin Wertpapiere sind. Daher müssen Marktteilnehmer beim Handel mit solchen Instrumenten die bundesstaatlichen Wertpapiergesetze vollständig berücksichtigen und strikt einhalten.
Die Tokenisierung von Wertpapieren kann direkt durch die Emittenten selbst erfolgen – beispielsweise können Industrie- oder Investmentgesellschaften ihre eigenen Aktien tokenisieren; sie kann aber auch von Verwahrstellen durchgeführt werden, die von Dritten emittierte Wertpapiere halten. Solche Verwahrstellen könnten Token ausgeben, die mit den von ihnen verwahrten Wertpapieren verknüpft sind, oder die „Wertpapierinteressen“ der Anleger an der Verwahrstelle tokenisieren. Käufer dieser von Dritten ausgegebenen Token könnten besonderen Gegenparteirisiken und weiteren spezifischen Risiken ausgesetzt sein.
Emittenten von tokenisierten Wertpapieren müssen die Offenlegungspflichten erfüllen, die durch die bundesstaatlichen Wertpapiergesetze vorgeschrieben sind. Beim Vertrieb, Kauf und Handel von tokenisierten Wertpapieren sollten Marktteilnehmer die rechtlichen Eigenschaften dieser Wertpapiere sowie die entsprechenden regulatorischen Anforderungen sorgfältig prüfen.
Bei der Entwicklung von tokenisierten Produktlösungen wird Marktteilnehmern empfohlen, proaktiv mit der SEC und deren Mitarbeitern zu kommunizieren. Sollten technische Merkmale Anpassungen bestehender Vorschriften erfordern oder regulatorische Anforderungen veraltet oder unwirksam geworden sein, ist die SEC bereit, gemeinsam mit der Branche angemessene Ausnahmen zu entwickeln und einen regulatorischen Rahmen zu fördern, der mit der Zeit Schritt hält.
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